Ein belastbarer Backup-Lifecycle verbindet den Zweck der Sicherung mit einem überprüfbaren Überschreibungszyklus. Eine pauschale Aussage wie „Backups werden nach sieben Jahren gelöscht“ ersetzt keine Prüfung, wenn der Zyklus weder zum Zweck noch zum Risiko passt. Umgekehrt darf ein technischer Zyklus nicht dazu führen, dass personenbezogene Daten ohne nachvollziehbaren Grund dauerhaft vorgehalten werden.
Legen Sie fest, welche Rollen Backups lesen, exportieren, löschen oder wiederherstellen dürfen. Für den Normalbetrieb sollte der Zugriff auf Sicherungskopien beschränkt und protokolliert werden. Verschlüsselung, getrennte Berechtigungen und ein Vier-Augen-Prinzip können je nach Risiko geeignete Maßnahmen sein. Welche Maßnahme genügt, hängt von der konkreten Umgebung ab.
Der Zyklus muss mit der Restore-Logik verbunden sein. Ein altes Backup, das jederzeit vollständig zurückgespielt werden kann, ist anders zu bewerten als eine verschlüsselte, technisch isolierte Kopie. Prüfen Sie, ob der Anbieter unveränderbare Snapshots, georedundante Kopien oder eigene Papierkörbe führt. Diese Funktionen gehören in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und in die TOM-Dokumentation, soweit sie für den konkreten Prozess relevant sind.