Beginnen Sie mit einer überschaubaren Datenmatrix. Erfassen Sie Datenkategorie, Zweck, Systeme, Empfänger, Fristauslöser, Aufbewahrungsgrund, Zugriff und Löschweg. Ordnen Sie danach typische Fälle zu: erfolgloser Lead, abgeschlossene Beratung, laufender Vertrag, bezahlte Rechnung, Widerspruch, Rückforderung und gerichtlicher Streit.
Prüfen Sie anschließend, ob die tatsächliche Technik dem Konzept entspricht. Ein Prozess ist erst belastbar, wenn Löschaufträge in den relevanten Anwendungen ankommen, Sperren nicht durch Synchronisation überschrieben werden und Mitarbeiter wissen, wer eine Ausnahme beendet. Die Dokumentation sollte eine spätere Kontrolle ermöglichen, ohne ein neues Vollarchiv zu schaffen.
Die Datenschutz-Governance sollte die Verantwortung für Fristen, Ausnahmen und Nachweise ausdrücklich zuordnen. So bleibt das Löschkonzept nicht nur ein Dokument, sondern wird Teil der täglichen Organisation.