Tatsächlichen Prozess verstehen
Wir betrachten Systeme, Datenflüsse, Zugriffe, Empfänger und Speicherwege und gleichen sie mit Verträgen, Hinweisen und internen Vorgaben ab.
Wir verbinden die rechtliche Einordnung mit den tatsächlichen Datenflüssen, Zuständigkeiten, Verträgen und Nachweisen eines Unternehmens.
Datenschutzfragen lassen sich selten nur mit einem Dokument lösen. Datenschutzhinweise, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verträge, Berechtigungskonzepte und tatsächliche Systemabläufe müssen zusammenpassen. Wir beginnen deshalb mit Zweck, Datenkategorien, betroffenen Personen, Rollen und beteiligten Dienstleistern.
Bei Betroffenenanfragen und Datenpannen kommt es zusätzlich auf einen belastbaren Ablauf an. Eingang, Frist, Identitätsprüfung, Systemsuche, Risikobewertung, Entscheidungen und Kommunikation sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei neuen Projekten oder Anbietern stehen Rollen, Rechtsgrundlagen, Drittlandbezug und technische sowie organisatorische Maßnahmen im Vordergrund.
Die Zusammenarbeit kann digital vorbereitet werden. Eine kurze Prozessbeschreibung und die maßgeblichen Unterlagen ermöglichen eine gezielte erste Einordnung. Dieses Portal unterstützt Unternehmen mit Fachthemen, Checks, Checklisten, aktuellen Beiträgen und einem Datenschutzlexikon.
Wir betrachten Systeme, Datenflüsse, Zugriffe, Empfänger und Speicherwege und gleichen sie mit Verträgen, Hinweisen und internen Vorgaben ab.
Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder gemeinsame Verantwortung werden aus der realen Entscheidung über Zweck und Mittel abgeleitet.
Je nach Lage kann ein Vertrag, eine Auskunft, eine Vorfallsdokumentation, eine Risikobewertung oder eine Anpassung des internen Ablaufs erforderlich sein.
Schildern Sie Prozess, Beteiligte und Anlass. Wir besprechen, welche Unterlagen und Entscheidungen für die erste Prüfung entscheidend sind.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg Österreich
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