Ein brauchbarer Nachweis muss nicht in einem einzigen Dokument stehen. In der Praxis können Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Richtlinien, Berechtigungskonzepte, Dienstleisterunterlagen, Testprotokolle und Schulungsnachweise miteinander verknüpft sein. Entscheidend ist, dass eine prüfende Person den Zusammenhang ohne lange Suche nachvollziehen kann.
Für jede wichtige Verarbeitung sollten zumindest Zweck und Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Systeme und Dienstleister, Zugriffsrollen, Schutzbedarf, wesentliche Risiken, zugeordnete Maßnahmen, verantwortliche Personen und vorhandene Nachweise auffindbar sein. Ergänzen Sie den Status der Umsetzung, bekannte Ausnahmen, das Datum der letzten Prüfung und den nächsten Kontrolltermin.
Die Maßnahmen selbst sollten konkret genug beschrieben werden. „Zugriffsschutz vorhanden“ sagt wenig aus. Aussagekräftiger ist etwa: Welche Rolle darf auf welche Daten zugreifen, wie wird der Zugriff vergeben und entzogen, wie werden privilegierte Zugriffe protokolliert und wann wird die Berechtigung überprüft? Die konkrete technische Umsetzung kann in einer Anlage dokumentiert werden, wenn der Hauptnachweis darauf eindeutig verweist.