Für die Prüfung genügt selten nur der Vertrag. Sammeln Sie auch Briefings, Kampagnenfreigaben, Formulare, Plattformbeschreibungen, Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie die aktuelle Datenschutzerklärung. Wichtig sind außerdem Angaben zu Empfängern, Löschfristen, Unterauftragnehmern und möglichen Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Aus diesen Unterlagen lässt sich meist besser erkennen, wer tatsächlich welche Entscheidung getroffen hat.
Ordnen Sie die Unterlagen dem konkreten Verarbeitungsvorgang zu. Ein allgemeiner Agenturvertrag kann mehrere Projekte mit unterschiedlichen Datenflüssen abdecken. Halten Sie deshalb für jede Kampagne oder Plattformfunktion fest, welche Zielgruppe angesprochen wird, welche Felder erhoben werden, wer die Auswahl freigibt und wie die Daten nach dem Ende der Aktion gelöscht oder zurückgegeben werden. So vermeiden Sie, dass eine abstrakte Rollenbezeichnung die tatsächliche Zusammenarbeit verdeckt.
Prüfen Sie zuletzt, ob interne Abläufe und öffentliche Informationen zusammenpassen. Eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO, eine Datenschutzerklärung und ein Formular sollten denselben Zweck, dieselben Beteiligten und denselben Kontaktweg nennen. Änderungen sollten versioniert und von den zuständigen Personen freigegeben werden. Bei wiederkehrenden Kampagnen empfiehlt sich ein kurzer jährlicher Abgleich und eine zusätzliche Prüfung bei neuen Funktionen oder Dienstleistern.
Wenn die Agentur oder Plattform bereits eigene Vorlagen und Standardtexte verwendet, übernehmen Sie diese nicht ungeprüft. Fragen Sie nach, welche Daten für eigene Zwecke weiterverwendet werden und welche Einstellungen das Unternehmen selbst beeinflussen kann. Gerade diese Details entscheiden, ob der Vertrag die tatsächliche gemeinsame Entscheidung und die Rechte betroffener Personen ausreichend abbildet.